Erasmus+ (KA 107-STA) Personalmobilität zu Lehrzwecken
Berechtigte Personen - wer kann gefördert werden?
Folgender Personenkreis kann beispielsweise im Bereich STA gefördert werden:
• Dozentinnen/Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur entsendenden Hochschule stehen
• Dozentinnen/Dozenten ohne Dotierung
• Lehrbeauftragte
• Emeritierte Professorinnen/Professoren und Lehrende im Ruhestand
• Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (bzw. Auszubildende bei STT)
• Unternehmenspersonal (Incoming)
Aufenthaltsdauer
Eine Erasmus+ Förderung ist im Umfang von 5-60 (KA107) aufeinanderfolgenden Tagen möglich. Die Förderung der An- und Abreisetage wird im Grant Agreement geregelt. Mobilität zu Lehrzwecken erfordert ein Deputat von 8 Unterrichtsstunden pro Woche.
Förderungsfähige Aktivitäten
Lehrveranstaltungen können in verschiedenen Formen stattfinden: Als Seminare, Vorlesungen, Vorträge, Tutorien, Betreuung von Doktoranden, Teilnahme an Rigorosa etc. Wichtig ist, dass die Lehrkraft physisch anwesend ist. Aktuelle Änderungen beachten!
Finanzielle Förderung
Hinweis:
Innereuropäische Gastlehrende erhalten Ihre Erasmus+ Förderung von der entsendenden Hochschule
Fahrtkosten - Fahrtkostenzuschuss

Hinweis:
Die Entfernungen werden mit dem Entfernungsrechner der Kommission ermittelt. Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück.
Individuelle Unterstützung

Hinweis:
Auslandsaufenthalte von Personal werden bis zum 14. Fördertag der Mobilität mit dem vollen Tagessatz gefördert. Zwischen dem 15. und dem 60. Fördertag der Personalmobilität entspricht die Förderung 70 % des Tagessatzes.