Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Es freut uns sehr, dass Sie Interesse an einer Fortbildungsmaßnahme an einer unserer Partnerhochschulen haben. Im Folgenden fassen wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammen.
- Informieren Sie sich über die Partnerhochschule, an der Sie sich fortbilden möchten. Die aktuellen Hochschulpartnerschaften der FHWS, in deren Rahmen eine Fortbildung möglich ist, finden Sie in der MoveOn-Suchmaschine. Für eine Fortbildung an einer unserer europäischen Partnerhochschulen wählen Sie dort bitte das Programm Weiterbildung EU aus; für eine Fortbildung an einer nicht-europäischen Partnerhochschule das Programm Weiterbildung NON-EU.
- Bitte stimmen Sie die Kostenübernahme vor Dienstreiseantragstellung mit dem Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät ab und setzten Sie den HSIN hierüber in Kenntnis.
Sollten HSIN-Mittel in Anspruch genommen werden, setzen Sie sich bitte mit dem HSIN, Herrn Dr. Wimmer, in Verbindung.
Bei einer Erasmus+ Fortbildung (STT) füllen Sie die Mobilitätsvereinbarung für Personalmobilität zu Fortbildungszwecken aus und holen die Unterschriften aller Vertragsparteien per E-Mail ein. Im Anschluss daran senden Sie das Dokument an den HSIN, Frau Ebner. Die Mobilitätsvereinbarung dient dem HSIN als Berechnungsgrundlage für den Erasmus+ Zuschuss. - Melden Sie sich über das Bewerberportal MoveOn an.
- HSIN bestätigt Ihnen per E-Mail die Mittelfreigabe.
- Dienstreise-Antragstellung (DR-Antrag) - Angaben zur Kostenübernahme sollten im DR-Antrag unter „Bemerkungen“ eingetragen werden. Den Antrag finden Sie im Intranet der FHWS.
- Reichen Sie Ihre Reisekostenabrechnung mit Originalbelegen für Unterkunft, Verpflegung und Transport und die Bestätigung der Partnerhochschule über die tatsächliche Dauer des Aufenthalts (im Falle der Erasmus+ STT-Mobilität) beim Hochschulservice Internationales ein.
- Verfassen Sie über das Mobility Tool Plus (MT+) einen Bericht über Ihre Fortbildung (im Falle der Erasmus+ STT-Mobilität). Hierzu erhalten Sie von MT+ per Email einen Link zum Berichtsformular. Dieses müssen Sie innerhalb von 30 Tagen ausfüllen. Alle von Erasmus+ Geförderten sind nach Abschluss der Fördermaßnahme zur Abgabe eines solchen Berichts vertraglich verpflichtet.